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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Manuela Weiss GmbH

(Stand: Juli 2021)

I.       Allgemeines

(1)     Geltung der AGB

Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB“) sind Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Manuela Weiss GmbH, FN 556572p, Marktgasse 2-6, 7122 Gols,  (im Folgenden „MW-Akademie“). Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil aller von MW-Akademie abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen, Angebote und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen mit Geschäftspartnern (im Folgenden “Kunde“). Mit schriftlicher, elektronischer, persönlicher oder sonst wie immer gearteter
Aufnahme eines Geschäftsverkehrs mit der MW-Akademie stimmt der Kunde der Geltung der AGB der MW-Akademie zu. Die AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der MW-Akademie, auch wenn
darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

(2)    Widersprüche

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten gelten nur dann, wenn sich die MW-Akademie schriftlich mit ihrer Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

II.      Angebot, Vertragsabschluss

(1)    Angebote

Die von der
MW-Akademie aufgestellten Angebote sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – solange freibleibend und unverbindlich, bis eine schriftliche Anbotsannahme durch die MW-Akademie vorliegt und dem Kunden zugegangen ist. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Das gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten auf der Homepage, etc. 

(2)     Auftragserteilung

Die Erteilung eines Auftrags an die MW-Akademie kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax, Messenger-Dienste, etc) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen.

(3)     Auftragsbestätigung

Die MW-Akademie übermittelt dem Kunden innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der MW-Akademie und dem Kunden zustande.

(4)     Voraussetzungen

Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der MW-Akademie setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus.

III.     Bestellungsvoraussetzungen und –vorgang im Webshop und auf sonstige Weise im Fernabsatz

(1)    Unverbindlichkeit

Die auf der Website www.mw-akademie.at eingestellten Angebote sind wie sämtliche Anbote der MW-Akademie freibleibend und unverbindlich, bis eine schriftliche Anbotsannahme durch die MW-Akademie vorliegt und dem Kunden zugegangen ist. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Das gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten und Prospekten.

(2)    Bestellungsvorgang

Indem der Kunde im Webshop Waren oder Dienstleistungen (einschließlich Zugänge zu Webinaren, etc) bestellt, wird der MW-Akademie ein Anbot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die zuvor vom Kunden ausgewählten Waren bzw Dienstleistungen übermittelt. Damit die MW-Akademie das Anbot annehmen kann, muss die MW-Akademie über alle erforderlichen Angaben des Kunden verfügen. Diese sind vom Kunden anlässlich seiner Bestellung anzugeben. Dabei handelt es sich um Vor- und Zuname, Geburtsdatum, eine zustellfähige Adresse (sowie falls nicht ident Rechnungsadresse) und eine gültige E-Mail-Adresse. Soweit der Kunde ein registriertes Kundenkonto hat, kann nach Angabe von Benutzername und Passwort auf die gespeicherten Daten zurückgegriffen werden.

Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung. Das Anbot wird von der MW-Akademie durch Übermittlung einer gesonderten Auftragsbestätigung angenommen. Die MW-Akademie ist bemüht, bestellte Waren unverzüglich ausliefern zu lassen bzw Dienstleistungen zu erbringen. Sollte einmal eine Ware nicht lagernd sein, wird der Kunde hierüber informiert, wobei ihm auch die konkrete Lieferzeit bekanntgegeben wird. Gleiches gilt, falls die Erbringung einer Dienstleistung aktuell nicht möglich ist.

(3)    Bezahlung

Bei Online-Bestellungen hat der Kunde im Zuge des Bestellvorgangs die Zahlungsart für die Begleichung des Kaufpreises auszuwählen, wobei er sich für eine Bezahlvariante entscheiden kann und muss (grundsätzlich Sofortüberweisung, Klarna Rechnung, Paypal oder Vorauskasse).

(4)    Lieferbestimmungen

Gekaufte Waren werden von der MW-Akademie an jene Adresse geliefert, die der Kunde als Liefer-/Zustelladresse in der Bestellung angegeben hat. Eine Warenabholung ist nicht möglich. Die Lieferung/Zustellung der bestellten Waren erfolgt durch professionelle Zustelldienste bzw Spediteure, wie beispielsweise Österreichische Post AG, GLS, DPD, Fedex. Die Auswahl des Zustelldiensts bzw Spediteurs erfolgt durch die MW-Akademie bzw dessen Partner. Anlässlich des Bestellvorgangs wird der Kunde im Bestellvorgang über die zu zahlenden Kosten informiert; diese sind sodann auch in der Bestellbestätigung bzw. Auftragsbestätigung bzw. Lieferschein/Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Versand innerhalb Österreichs ist ab einem Einkauf von 150 Euro kostenlos. Beträgt der Kaufwert unter 150 Euro, fallen zusätzlich zu dem Gesamt-Kaufpreis auch Versandkosten in Höhe von brutto € 5,40.-€ an. Für Lieferungen außerhalb Österreichs fallen zusätzlich zum Kaufpreis unter 300.-€ Versandkosten in Höhe von brutto € 9,80 an. Teillieferungen sind zulässig.

Bei digitalen Inhalten wird dem Kunden grundsätzlich ein Link übermittelt, über welchen er Zugriff auf diesen hat. Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde kein Recht, den digitalen Inhalt downzuloaden bzw lokal zu speichern. Der MW-Akademie steht es jedoch frei, den digitalen Inhalt durch Übermittlung eines Datenträgers zu liefern.

(5)  Gefahrentragung

Das Risiko des Transports trägt der Kunde. Die Gefahr für den Verlust und die Beschädigung der Ware geht mit Übermittlung an den Beförderer auf den Kunden über. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Kunden über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von der MW-Akademie vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

(6)  Produktbilder

Die Produktbilder verstehen sich als Beispielbilder und können optisch vom tatsächlichen Produkt abweichen.

(7)  Eigentumsvorbehalt

Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MW-Akademie bzw dessen Geschäftspartnern (Zulieferer).

IV.     Rücktrittsrecht der Verbraucher

(1)    Konkrete Rücktrittsrechte von Verbrauchern

Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), so stehen ihm die Rücktrittsrechte der §§ 3, 3a KSchG sowie nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu: Der Kunde kann von einem Kaufvertrag bzw sonstigen Auftrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, wenn der Vertrag im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen der MW-Akademie abgeschlossen wurden. Die Frist zum Rücktritt beginnt

–        mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,

–        wenn der Kunde mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,

–        bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt;

–        bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(2)   Ausschluss des Rücktrittsrechts

Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei

–        Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;

–        Ton- und Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfermnt wurde;

–        der Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn die MW-Akademie mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat;

–        Dienstleistungen, wenn die MW-Akademie aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

(3)     Form der Rücktrittserklärung

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(4)     Folgen des Rücktritts

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so erstattet die MW-Akademie alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich. Hat sich der Kunde ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.

Bei Kaufverträgen kann die MW-Akademie die Rückzahlung verweigern, bis sie entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Kunde einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

Bei Ausübung des Rücktrittsrechts nach Veranstaltungsbeginn erfolgt lediglich eine anteilige Rückerstattung.

(5)     Pflichten des Verbrauchers beim Rücktritt

Tritt der Verbraucher von einem Kaufvertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an die MW-Akademie zurückzustellen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Kunden zu tragen.

Der Kunde hat der MW-Akademie eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist.

V.      Leistungserbringung

(1)     Durchführung

Die MW-Akademie kann den Auftrag – zur Gänze oder zum Teil – auch durch Dritte ausführen lassen. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen der MW-Akademie und dem Kunden oder zwingende gesetzliche Bestimmungen bestehen, ist die MW-Akademie hinsichtlich der Art und Durchführung des Auftrags frei.

(2)     Leistungstermine

Die von der MW-Akademie genannten Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Leistungsfristen und -terminen können keine Ansprüche gegen die MW-Akademie hergeleitet werden. Der MW-Akademie steht es insbesondere auch frei, ohne Nennung von Gründen Termine von Kursen, Ausbildungen und Veranstaltungen zu ändern. Solche Terminänderungen stellen keinen Verzug dar.

Bei Vereinbarung verbindlicher Leistungstermine oder -fristen kann der Kunde bei Verzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

Verzögert sich die Leistung der MW-Akademie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist die MW-Akademie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die
MW-Akademie behält sich das Recht vor, Veranstaltungen die als Präsenzzeit
vereinbart wurden, auf online Unterricht umzustellen, ohne dass dadurch
Ansprüche oder Kostenersatz seitens der Teilnehmenden entstehen.

 

(3)     Erfüllungsort

Erfüllungsort ist 7122 Gols.

(4)     Verzug des Kunden

Wird die Leistungserbringung der MW-Akademie durch den Kunden verzögert oder unmöglich gemacht, ist die MW-Akademie berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von sieben Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen.

Die MW-Akademie ist ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von sieben Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw Teilzahlungen) verstößt. Der Kunde hat in einem solchen Fall eine Konventionalstrafe von 15% des Rechnungsbetrags exklusive Umsatzsteuer sowie Schadenersatz für schuldhaft verursachte Schäden zu leisten. Die MW-Akademie kann auch in einem solchen Fall auf Vertragserfüllung bestehen.

(5)     Kurse

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von der MW-Akademie angebotenen Kurse, insbesondere auch die ganzheitliche Coaching-Ausbildung, kein Ersatz für medizinische und/oder psychotherapeutische Interventionen sind. Es werden keinerlei Diagnosen gestellt oder Heilversprechen gegeben. Die Arbeit ersetzt keinen Psychotherapeuten, Arzt oder Heilpraktiker. Deshalb soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen bzw eine künftig notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Es werden keine ärztlichen Anordnungen aufgehoben. Die Verantwortung während und nach der Ausbildung liegt immer zu 100 % ganz beim Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei gewissen Kursen bzw Ausbildungen energetische Hilfestellung, die unter Zuhilfenahme von verschiedensten gewerblich erlaubten Methoden durchgeführt werden, erhält. Da diese Maßnahmen und die Auswahl der Maßnahmen ausschließlich der Wiederherstellung und Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder dienen, stellen sie keine Heilbehandlung im Sinne des Ärztevorbehaltes dar. Die Wirkungsweise und der Erfolg der energetischen Behandlung sind wissenschaftlich nicht belegt bzw bei bestimmten Methoden widerlegt. Sämtliche Aussagen und Ratschläge sind keine Diagnosen, sondern stellen reine energetische Zustandsbeschreibungen dar. Für eine schulmedizinische Diagnoseerstellung und Heilbehandlung hat sich der Kunde an einen Arzt zu wenden.

VI.     Rechte und Pflichten des Kunden

(1)     Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und die MW-Akademie nach seinen Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat für die Einholung allenfalls erforderlicher Informationen, Bewilligungen bzw Zustimmungen zu sorgen.

(2)     Informationserteilung

Der Kunde ist verpflichtet, der MW-Akademie sämtliche für die Durchführung eines Auftrags wesentlichen Informationen rechtzeitig und unaufgefordert bekanntzugeben.

Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der MW-Akademie setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. In Behandlung befindliche Kunden, welche an Kursen oder Veranstaltungen der MW-Akademie teilnehmen möchten, haben dies der MW-Akademie bei Anmeldungsbeginn bekanntzugeben. Es liegt in der Eigenverantwortung des Teilnehmers ehrlich über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben. Alle Aktivitäten, Handlungen, Lernerfahrungen liegen in der 100%igen Eigenverantwortung der Teilnehmenden, inwieweit sie sich währen des Unterrichts einbringen oder auch nicht einbringen bzw. mitmachen.

 

(3)     Vorliegen sämtlicher Rechte

Der Kunde ist weiters verpflichtet dafür zu sorgen, dass für die Durchführung des Auftrags der Kunde sämtliche hierfür erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt die MW-Akademie und deren Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. Der Kunde garantiert, dass gegenüber der MW-Akademie oder deren Erfüllungsgehilfen keine Ansprüche in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden.

(4)     Abtretungsverbot

Der Kunde darf seine Rechte aus dem mit der MW-Akademie abgeschlossenen Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der MW-Akademie ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.

(5)     Anwesenheitspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei gebuchten Kursen, Ausbildungen und Veranstaltungen anwesend zu sein.

(6)     Coaching-Ausbildung

Für die ganzheitliche Coaching-Ausbildung gilt weiters Folgendes: Jeder Teilnehmer kann sieben Stunden von den Präsenzwochenenden versäumen. Wenn mehr Fehlstunden anfallen, müssen diese nachgeholt werden. Ist dies nicht möglich, so muss über das Thema, das versäumt wurde, eine Arbeit geschrieben werden, oder eine Einzelsupervisionsstunde in Anspruch genommen werden. Diese Kosten sind nicht im Ausbildungspreis inkludiert und werden von der MW-Akademie dem Kunden extra verrechnet. Wenn ein Kunde die Ausbildung abbricht, so kann er diese innerhalb von zwei Jahren fertig absolvieren, soweit die MW-Akademie gleiche Ausbildungen anbietet und hier noch Platz verfügbar ist. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die MW-Akademie eine Ausbildung in den Jahren nach seinem Abbruch, bei welcher für ihn ein Platz zur Verfügung steht, anbietet. Nach zwei Jahren ab Ausbildungsbeginn des ersten Durchlaufs des Kunden verfällt der Anspruch auf die vorgenannte Ersatzteilnahme, jedenfalls muss die Ausbildung neu begonnen und bezahlt werden, falls der Kunde sie absolvieren möchte.

Jeder Teilnehmer muss sich eigenverantwortlich die Termine für Einzelselbsterfahrungs- und Supervisionsstunden mit dem gewünschten Trainer vereinbaren. Um zur Prüfung antreten zu können, müssen insgesamt acht Einzelselbsterfahrungs- und Supervisionsstunden absolviert werden. Der Anspruch an diese Stunden verfällt mit dem letzten Tag der Ausbildung (2. Tag des Prüfungswochenendes). Wird ein Termin innerhalb 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin vom Kunden abgesagt, so wird diese Stunde von seinem Kontingent der 8 Stunden abgezogen. Wenn der Kunde diese Stunde nachholen möchte, so ist diese von Seiten des Teilnehmers selber zu bezahlen (Stundensatz: EUR 180,00 inkl. MwSt.).

(7)     Teilnahmebestätigung

Nach erfolgreicher Absolvierung von Kursen bzw Ausbildungen erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung. Die MW-Akademie hat das Recht, die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung ohne Nennung von Gründen jederzeit zu verweigern, insbesondere wenn Bedenken in Hinblick auf die Wissensaneignung bzw Kompetenz des Teilnehmers bestehen oder der Kunde nicht vollständig am Kurs teilgenommen hat. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung. Dem Kunden ist bekannt, dass die Teilnahmebestätigung von der MW-Akademie ausgestellt wird und keine sonstige Zertifizierung bzw keinen standardisierten Qualifikationsnachweis darstellt.

(8)     Eigenverantwortung

Jeder Kunde ist bei Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen voll und ganz für sich selbst verantwortlich.

VII.    Gewährleistung

(1)     Umfang

Ein Gewährleistungsansprüche des Kunden auslösender Mangel liegt nur bei Abweichung vom vertraglich Geschuldeten vor. Darüberhinausgehende Garantieversprechen werden von der MW-Akademie nicht übernommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung. Ist der Kunde Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Die MW-Akademie ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen, sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.

(2)     Gewährleistungsausschluss

Bei Mängeln, die auf unrichtigen oder ungenauen Informationen bzw Anweisungen des Kunden beruhen oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw Handhabung seitens des Kunden hervorgerufen werden, bestehen jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche oder sonstige Ansprüche.

(3)     Mängelrüge

Die Mängelrüge hat vom Kunden, soweit es sich dabei um keinen Verbraucher handelt, direkt an die MW-Akademie unverzüglich, jedoch spätestens binnen fünf Werktagen ab Übergabe bzw Leistungserbringung zu erfolgen, andernfalls sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen. Die Mängelrüge hat spezifiziert und schriftlich zu erfolgen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. §§ 924, 933b ABGB finden keine Anwendung.

VIII.  Haftungsausschluss

(1)     Keine Haftung für Richtigkeit der Informationen Dritter und für indirekte Schäden

Die MW-Akademie übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht ausdrücklich bekannt ist (§ 1300 ABGB). Die MW-Akademie haftet weiters nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter oder gegenüber Dritten, die nicht Vertragspartner sind.

(2)     Keine Haftung bei geringem Verschulden

Darüber hinaus ist eine Haftung der MW-Akademie für den Fall leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, so ist die Haftung der MW-Akademie ungeachtet des Rechtsgrundes auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung der MW-Akademie ungeachtet des Rechtsgrundes auf Fälle von Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen von dieser generellen Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3)     Betragliche Haftungsbeschränkung

Allfällige Haftungsansprüche gegen die MW-Akademie sind auf den Ersatz eines adäquaten voraussehbaren Schadens, jedenfalls aber betraglich mit dem Wert des Entgelts, welches die MW-Akademie erhält, beschränkt. Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

(4)     Zeitliche Haftungsbeschränkung

Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Ist der Kunde Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(5)     Keine Haftung für Preise

Die MW-Akademie übernimmt keine Haftung, Garantie oder Gewährleistung, dass am Markt keine vergleichbaren günstigeren Leistungsangebote bestehen.

(6)     Keine Haftung für Dritte

Für Schäden, die durch von MW-Akademie beigezogenen Dritten verursacht wurden, haftet die MW-Akademie nur bei einem Auswahlverschulden. Die MW-Akademie haftet nicht für Schäden, welche dadurch entstehen, dass eine Empfehlung, ein Rat, odgl eines Dritten, auch wenn dieser auf der Website aufscheint, befolgt wird.

(7)     Keine Haftung gegenüber Dritten

Die MW-Akademie haftet nur gegenüber seinem Kunden, nicht hingegen gegenüber Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Kunden mit den Leistungen der MW-Akademie in Berührung kommen, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Kunde verpflichtet sich, die MW-Akademie vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls die MW-Akademie von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

(8)     Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen

Es obliegt dem Kunden, insbesondere wenn er vermittelte Inhalte, Modelle, etc weiterverbreitet, die rechtliche, insbesondere urheberrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Die MW-Akademie haftet keinesfalls für Urheberrechtsverletzungen durch den Kunden.

(9)     Keine Haftung

bei Indoor- und Outdoor-Übungen. Die MW-Akademie haftet nicht für allfällige Verletzungen oder sonstige Unfälle, welche im Rahmen von Übungen (indoor oder outdoor), Kursen und Ausbildungen passieren. Der Kunde verpflichtet sich, bei sämtlichen Übungen im Rahmen von Kursen, Ausbildungen, etc besondere Sorgfalt walten zu lassen. Sollte er Bedenken an der Ausübung einer Übung haben, so verzichtet er eigenverantwortlich auf die Teilnahme der Übung, wobei in einem solchen Fall er freilich keinerlei Ansprüche (insbesondere auch keine Entgeltminderungsansprüche) gegenüber der MW-Akademie hat. Er ist sich bewusst, dass bei Übungen ein entsprechendes Unfallrisiko besteht, welches er ganz alleine trägt.

(10)   Keine Haftung für Ratschläge

Sämtliche Aussagen und Ratschläge im Rahmen von Kursen und Ausbildungen sind keine Diagnosen, sondern stellen reine energetische Zustandsbeschreibungen dar. Für eine schulmedizinische Diagnoseerstellung und Heilbehandlung hat sich der Kunde an einen Arzt zu wenden.

IX.     Laufzeit, Kündigung

(1)     Ordentliche Kündigung

Grundsätzlich sind die Verträge zwischen der MW-Akademie und dem Kunden auf die Dauer der Erfüllung der vereinbarten Leistung abgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen dem Kunden und der MW-Akademie zeitlich befristet abgeschlossen, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Befristung. Ein solches befristetes Vertragsverhältnis kann mangels abweichender Vereinbarung von der MW-Akademie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden („ordentliche Kündigung“). Der Kunde ist auf sein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund beschränkt.

Wurde der Vertrag unbefristet abgeschlossen, ist das Vertragsverhältnis mangels gegen-teiliger Vereinbarung von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von ei-nem Monat zum Monatsletzten ordentlich kündbar.

(2)     Außerordentliches Kündigungsrecht der MW-Akademie

Die MW-Akademie ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

–        die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, un-möglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von sieben Tagen weiter verzögert wird;

–        sich bei Kursen oder Veranstaltungen herausstellt, dass der Kunde nicht über die erforderliche Eignung verfügt;

–        ein Kunde einen Kurs oder eine Veranstaltung unangemessen stört;

–        der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von sieben Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;

–        berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der MW-Akademie weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit leistet.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung bleibt der Honoraranspruch der MW-Akademie unverändert und vollständig bestehen.

(3)     Absage von Ausbildungen und Kursen

Für die Durchführung gewisser Ausbildungen und Kurse, insbesondere der Ganzheitlichen Coaching Ausbildung, ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Die MW-Akademie hat das Recht, bei einer zu geringen Teilnehmeranzahl (also, wenn nicht ausreichend Kunden die jeweilige Ausbildung bzw den jeweiligen Kurs gebucht haben), bis spätestens zwei Wochen vor Beginn die Ausbildung bzw den Kurs abzusagen bzw zu verschieben. Eine Absage wird schriftlich, elektronisch oder telefonisch bekanntgegeben. In diesem Fall werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe rückerstattet. Sämtliche sonstige allfällige Ansprüche (Schadenersatz, etc) sind jedenfalls ausgeschlossen. Die MW-Akademie hat jedoch auch das Recht, einen Alternativtermin zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten. In diesem Fall hat der Kunde nur dann ein Rücktrittsrecht und werden ihm die Teilnahmegebühren ersetzt, wenn er nachweisen kann, dass er zum neuen Zeitpunkt verhindert ist.

Dem Kunden ist weiters bekannt, dass Ausbildungen und Kurse auch wegen Krankheit oder sonstiger unerwarteter Verhinderung des Kursleiters bzw sonstiger unvorhergesehener Ereignisse abgesagt bzw verschoben werden müssen. In diesem Fall besteht ebenso wenig ein Anspruch auf Durchführung der Ausbildung bzw des Kurses. In diesem Fall werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe rückerstattet. Sämtliche sonstige Ansprüche (Schadenersatz, etc) sind jedenfalls ausgeschlossen. Die MW-Akademie hat jedoch auch das Recht, einen Alternativtermin zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten. In diesem Fall hat der Kunde nur dann ein Rücktrittsrecht und werden ihm die Teilnahmegebühren ersetzt, wenn er nachweisen kann, dass er zum neuen Zeitpunkt verhindert ist.

X.      Verjährung/Präklusion von Ansprüchen

Soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen die MW-Akademie, wenn sie nicht binnen eines Jahres ab Kenntnis des Anspruchsberechtigten von Schaden und Schädiger bzw von dem den Anspruch begründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht oder von der MW-Akademie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

XI.     Vertraulichkeit, Datenschutz

(1)     Geheimhaltung

Die MW-Akademie verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht hierfür eine rechtliche Grundlage. Der Kunde wiederum verpflichtet sich, über sämtliche ihm von der MW-Akademie zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu der MW-Akademie bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie insbesondere auch über sämtliche persönliche Fakten und Tatsachen anderer Teilnehmer, welche er anlässlich von Kursen und Ausbildungen der MW-Akademie erfährt, Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von der MW-Akademie Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der MW-Akademie oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für drei Jahre nach Angebotslegung aufrecht.

(2)     Datenverarbeitung

Die MW-Akademie und dessen Erfüllungsgehilfen ermitteln, speichern und verarbeiten die vom Kunden bekanntgegeben personenbezogenen Daten (vor allem Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Daten für Kontoüberweisungen) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung. Die MW-Akademie verwendet die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrags und vollständiger Honorarzahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer-, unternehmens- und zivilrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte zu Werbe- und Marketingzwecken wird durch die MW-Akademie nicht erfolgen, soweit hierfür nicht eine explizite Einwilligung des Kunden vorliegt.

XII.    Urheberrechtsschutz

(1)     Urheberrechte

Alle Urheberrechte von der MW-Akademie entwickelten eigentümlichen geistigen Schöpfungen, insbesondere aber auch von Ideen und Konzepten, stehen ausnahmslos der MW-Akademie bzw dessen Erfüllungsgehilfen zu. Die MW-Akademie bzw dessen Erfüllungsgehilfen haben mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Vewertungsrecht. Eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der MW-Akademie sind nur nach Maßgabe einer von der MW-Akademie erteilten Bewilligung zulässig. Soweit bestimmte von der MW-Akademie präsentierte Ideen bzw Konzepte (noch) keinen Urheberrechtsschutz genießen, sind diese dennoch geschützt, soweit sie eigenartig sind.

Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, Urheberrechte von der MW-Akademie sowie von der MW-Akademie präsentierte Ideen und Konzepte ohne Zustimmung von der MW-Akademie zu verwerten bzw verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw nutzen zu lassen.

Der Kunde darf keine Dateien, Dokumentationen, Audios, Videos an Dritte weitergeben. Dem Kunden ist es nicht gestattet Aufzeichnungen der Videos im Mitgliederbereich, der Zoom-Meetings oder dergleichen für den eigenen Gebrauch zu machen. Auch Inhalte von Kursen dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt, veröffentlicht oder weitergegeben werden. Sämtliche genannten Inhalte gelten als geistiges Eigentum der MW-Akademie bzw von Dritter, wofür der MW-Akademie Nutzungsrechte vorliegen.

(2)     Verletzung von Urheberrechten

Bei Verletzung von Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten hat die MW-Akademie zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung, etc. Die Ansprüche stehen unabhängig von einem Verschulden zu.

(3)     Konzept- und Ideenschutz

Hat der Kunde die MW-Akademie bereits vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen oder Vorarbeiten in Bezug auf ein bestimmtes Projekt zu leisten, und kommt die MW-Akademie dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages über die danach zu erbringenden Leistungen nach, so finden die AGB – insbesondere auch die vorgenannten Bestimmungen – bereits aufgrund des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt Anwendung.

(4)     Kennzeichnung

Die MW-Akademie ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

XIII.   Honorar

(1)     Angemessenes Honorar

Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht der MW-Akademie für die erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt (Honorar) zu. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die MW-Akademie auch für die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

(2)     Auftragsänderungen

Im Zuge der Auftragsausführung vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet.

Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung (Kurs, Ausbildung) ist eine Ermäßigung nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.

(3)     Preis

Sämtliche Beträge sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Bruttobeträge und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Abgaben und Transaktionskosten für den Zahlungsverkehr. Der Preis ist, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, als Einzelpreis zu verstehen. Die Preisangaben erfolgen in Euro.

(4)     Preisgarantie, Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag wird von der MW-Akademie nach bestem Fachwissen erstellt. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird die MW-Akademie den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Der MW-Akademie ist es gestattet, für Kostenvoranschläge ein angemessenes Entgelt zu verrechnen, soweit nichts Anderes vereinbart wurde.

An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen ist die MW-Akademie nicht gebunden.

(5)     Konzepte

Soweit der Kunde die MW-Akademie mit der Erstellung von Konzepten odgl für ein (mögliches) Projekt beauftragt, ist der Aufwand der MW-Akademie, auch ohne konkreter Vereinbarung, angemessen zu honorieren.

(6)     Barauslagen

Alle der MW-Akademie erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

(7)     Abbruch des Auftrags durch Kunden

Bricht der Kunde Aufträge einseitig ab oder ändert diese, hat er der MW-Akademie die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens der MW-Akademie begründet ist, hat der Kunde der MW-Akademie darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Weiters ist die MW-Akademie bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von der MW-Akademie schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die MW-Akademie zurückzustellen.

(8)     Honorar für Nutzung

Für die Nutzung von der MW-Akademie erbrachten Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der MW-Akademie erforderlich. Dafür steht der MW-Akademie und den allfälligen sonstigen Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(9)     Leistungen von und an Dritte

Dem Kunden ist bekannt und erklärt er sich auch damit ausdrücklich einverstanden, dass die MW-Akademie womöglich von Dritten, insbesondere Partnern, Leistungen erhält bzw Leistungen erbringt. Diese Leistungen können allenfalls auch in Zusammenhang mit einem möglichen Vertragsabschluss zwischen dem Kunden einerseits und der MW-Akademie bzw dem Dritten andererseits stehen (Provision). Diese Provision steht jedoch ausschließlich der MW-Akademie bzw dem Dritten zu und hat keine Auswirkungen auf das vom Kunden zu zahlende Honorar an die MW-Akademie.

(10)   Kein Kostenersatzanspruch

Dem Kunden ist bekannt, dass für das Honorar (insbesondere auch bei Kursen und Ausbildungen) kein Kostenersatzanspruch gegenüber dem Sozialversicherungsträger oder sonstigen Stellen besteht.

XIV.   Fälligkeit, Verzugszinsen, Kompensationsverbot, Solidarhaftung

(1)     Fälligkeit

Das Entgelt (Kaufpreis, Honorar) wird mit der Zustellung der Rechnung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist bzw von der MW-Akademie in der Rechnung festgehalten wird. Sollte das Entgelt nicht bereits im Rahmen des Bestellvorgangs oder der Leistungserbringung unmittelbar bezahlt worden sein oder keine Vorauszahlung erfolgt sein, so ist das Honorar nach Erhalt einer Rechnung auf das in der Rechnung angeführte Bankkonto zu überweisen.

Kursgebühren sind grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung, bei Anmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn bis spätestens am letzten Werktag vor Kursbeginn auf das Konto der MW-Akademie einzuzahlen. Gelangt die Kursgebühr nicht fristgerecht zur Einzahlung, ist die MW-Akademie berechtigt, den Kursplatz an Interessenten der Warteliste zu vergeben.

(2)     Vorauszahlung

Die MW-Akademie ist berechtigt, das Entgelt (Honorar) im Voraus in Rechnung zu stellen. Wird ein im Voraus in Rechnung gestelltes Entgelt (Honorar) trotz Mahnung nicht bezahlt, ist die MW-Akademie berechtigt, ohne weiterer Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist der Kunde dennoch verpflichtet, die bisher erbrachten Leistungen der MW-Akademie zu bezahlen.

(3)     Teilrechnungen

Die MW-Akademie ist weiters berechtigt, bei teilbaren Leistungen Teilrechnungen zu legen. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlusts wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

(4)     Verzugszinsen, Mahnspesen

Bei Zahlungsverzug ist die MW-Akademie berechtigt, 9,00 % (jährlich) an Verzugszinsen sowie anfallende Mahnspesen von zumindest EUR 10,- pro Mahnung zu verlangen. Der Kunde ist bei verschuldetem Zahlungsverzug weiters verpflichtet, der MW-Akademie sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen.

(5)     Kompensationsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Gegenforderungen gegen Ansprüche der MW-Akademie aufzurechnen.

(6)     Solidarhaftung

Mehrere Kunden oder an einem Geschäft auf einer Seite beteiligte Personen schulden das Entgelt (Honorar, Kaufpreis) zur ungeteilten Hand.

XV.    Bestimmungen betreffend den Internetauftritt

(1)     Vervielfältigungsverbot

Inhalt und Struktur der Website www.mw-akademie.at sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial ist grundsätzlich nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MW-Akademie. Dies gilt auch für Broschüren, Prospekte und sonstige Materialien der MW-Akademie.

(2)     Keine Haftung für Links auf Websites Dritter

Für den Inhalt fremder Websites, auf die mittels Links verwiesen wird, wie auch für Fehler, die aus mangelhafter Datenübertragung resultieren, wird keine Haftung übernommen.

XVI.   Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand

(1)     Änderung der AGB

Die MW-Akademie behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf der Website www.mw-akademie.at veröffentlicht sind.

(2)     Salvatorische Klausel

Sollte eine oder einzelne Bestimmungen dieser AGB (rechts-)unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

(3)     Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den mit der MW-Akademie geschlossenen Verträgen gilt 2320 Rannersdorf als vereinbart. Soweit für den Kunden kein zwingender Gerichtsstand besteht, wird für alle aus oder in Zusammenhang mit der geschäftlichen Beziehung zwischen dem Kunden und der MW-Akademie resultierenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des für 2320 Rannersdorf, Österreich jeweils sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart (§ 104 JN).

(4)     Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich (auch bei einem Auslandsbezug eines Kunden) österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.