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Gewerberegelung für Coaches in Österreich

Wenn Sie sich für die Ausübung eines Coaching Gewerbes in Österreich interessieren, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie zu beachten haben. Auf diese möchte ich in den nächsten Zeilen näher eingehen.

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Manuela Weiss

Manuela Weiss ist Gründerin und Leiterin der MW-Akademie. Ihre große Leidenschaft ist es, ihr Wissen und ihre Erfahrung von über 11 Jahren, an andere Menschen weiterzugeben. Den Menschen als Ganzes zu sehen, mit seinen Gedanken, Emotionen und seinem Körper zieht sich wie ein roter Faden durch die ganze Akademie.

veröffentlicht am 11. Januar 2022

Was ist notwendig, um legal zu coachen?

In Österreich gibt es eine klare Reglementierung, wer in Österreich coachen darf. Dazu ist es zuerst einmal wichtig auseinanderzutrennen, in welchen Bereichen man coachen möchte:

  1. Im Bereich Persönlichkeitsentwicklung
  2. Im Bereich Sport, körperliche Fitness
  3. Im Bereich Ernährung
  4. Im Bereich der Entwicklung von Unternehmen
  5. Im Bereich körperliche und energetische Ausgewogenheit

Für jede dieser Bereiche gibt es unterschiedliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen:

1. Im Bereich Persönlichkeitsentwicklung

Für das Coaching für Persönlichkeitsentwicklung gibt der Gesetzgeber ein reglementiertes Gewerbe vor. Das bedeutet, dass ein Nachweis über die Befähigung zur Ausübung dieses Gewerbes nachgebracht werden muss.

Welches Gewerbe ist für das Coaching notwendig?

In diesem Fall ist es der Gewerbeschein der Lebens- und Sozialberatung. Ausnahmen davon sind ausgebildete PsychotherapeutInnen und klinische PsychologInnen. Geregelt ist dies in der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 140/2003. Die Möglichkeit einer Einschränkung im Bereich Persönlichkeitsentwicklung dieser Gewerbeberechtigung ist nicht möglich.

Die Inhalte, die in der Ausbildung zum Dipl. Lebens- und Sozialberater unterrichtet werden müssen, sind ebenfalls in diesem Bundesgesetzblatt geregelt. Darin enthalten ist auch das Thema „Coaching“. Eine Coaching-Ausbildung ist also in dieser Gewerbeberechtigung vorgesehen. Wenn Sie sich nun fragen „Coaching Gewerbe oder freiberuflich arbeiten?“, dann benötigen Sie dafür den Gewerbeschein der Lebens- und Sozialberatung.

2. Im Bereich Sport, körperliche Fitness

Ist Ihr Wunsch, das Coaching im Bereich Sport und körperliche Fitness abzuhalten, so gilt auch hier der oben genannte Gewerbeschein der Lebens- und Sozialberatung. In diesem Fall ist er jedoch auf die „sportwissenschaftliche Beratung“ eingeschränkt. Wenn Sie jedoch lediglich Trainingskonzepte erstellen und trainieren wollen, so unterliegt das nicht dem Lebens- und Sozialberater-Gewerbeschein, sondern ist ein freies Gewerbe. Nähere Informationen holen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Gewerbebehörde ein.

3. Im Bereich Ernährung

Ist Ihr Wunsch, das Coaching im Bereich Ernährungsberatung abzuhalten, so gilt auch hier der oben genannte Gewerbeschein der Lebens- und Sozialberatung. In diesem Fall ist er jedoch auf die „Ernährungsberatung“ eingeschränkt. Wenn Sie jedoch lediglich Ernährungskonzepte erstellen und trainieren wollen, so unterliegt das nicht dem Lebens- und Sozialberater-Gewerbeschein, sondern ist ein freies Gewerbe. Nähere Informationen holen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Gewerbebehörde ein.

4. Im Bereich der Entwicklung von Unternehmen

Sie interessieren sich für das Coaching im Bereich der Entwicklung von Unternehmen, so ist hier der Gewerbeschein der Unternehmensberatung erforderlich.

Welches Gewerbe ist für das Coaching notwendig?

In diesem Fall ist es der Gewerbeschein der Unternehmensberatung. Geregelt ist dies in der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung, einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 94/2003.

Es gibt hier eine wichtige Unterscheidung, welcher Gewerbeschein für das Coaching zutreffend ist:

  • Coaching im Bereich Entwicklung von Unternehmen -> Unternehmensberater-Gewerbeschein
  • Coaching im Bereich berufliche Themen, wie z.B. Karrierecoaching, Burnout, Mobbing usw.  Lebens- und Sozialberater-Gewerbeschein

5. Im Bereich körperliche und energetische Ausgewogenheit

In diesem Tätigkeitsfeld gibt es kein reglementiertes Gewerbe. Sie benötigen lediglich den Gewerbeschein der Energetiker, wo es um die Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit geht. Hier gibt es viele unterschiedliche Methoden. Ein kleiner Auszug:

  • Dr. Bach
  • Lichtquellen
  • Kinesiologie
  • Düfte
  • Aromatherapie
  • Biofeedback und Bioresonanz
  • Klangschalen
  • Usw.

Es ist somit ein freies Gewerbe und Sie müssen keine Befähigungsnachweise bei der Gewerbebehörde erbringen. Wichtig zu betonen ist hier jedoch, dass Sie keinerlei Coaching, Beratung und Betreuung durchführen dürfen. Es geht hier um das Unterstützen der KlientInnen, dass diese wieder einen ausgeglichenen Energiehaushalt erleben. Es dürfen nur die Methoden verwendet werden, die NICHT einem reglementierten Gewerbe unterliegen, wie z.B. Lebens- und Sozialberatung, Massage, Ernährungsberatung usw., oder die wegen anderer Themen von der Gewerbeordnung ausgenommen sind.

Wie funktioniert es nun, das Coaching Gewerbe anzumelden?

Damit Sie den Weg zur zuständigen Gewerbebehörde suchen können, sollten Sie zuerst genau überprüfen, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengesammelt haben. Kontrollieren Sie anhand der Verordnung der Lebens- und Sozialberater bzw. der Unternehmensberater-Verordnung Ihre erarbeiteten Protokolle und Bestätigungen. Wenn das erledigt ist, erkundigen Sie sich, welche Gewerbebehörde für Sie zuständig ist und erfragen Sie, wann Sie den Gewerbeschein beantragen können. Nehmen Sie dazu natürlich einen gültigen Lichtbildausweis – im Idealfall den Reisepass – mit. Fragen Sie auch nach, ob noch andere Dokumente erforderlich sind, die Sie mitbringen sollen. Es gibt hier unterschiedliche Herangehensweisen der Behörden und auch der Bundesländer. Darum ist es empfehlenswert, sich vorher telefonisch oder per Mail zu erkundigen, um sich unnötige Wege zu ersparen.

Nun möchte ich Ihnen für Ihren Start in Ihre Laufbahn als Coach noch gerne ein paar Tipps mitgeben.

Coaching Tipps für den Anfang

1. Steuer und Recht

Suchen Sie sich einen Steuerberater Ihres Vertrauens, der Sie beim Start Ihrer Selbstständigkeit gut begleiten kann. Zu Beginn gilt es einige Entscheidungen zu treffen, wie z.B. ob man in der Kleinunternehmerregelung beginnt oder nicht. Ein kompetenter Ansprechpartner ist hier eine große Stütze.

Sorgen Sie gut für sich selbst, indem Sie sich bei einem Experten Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ihre Datenschutzerklärung erstellen lassen. Denken Sie hier auch an Ihre Stornobedingungen und integrieren Sie diese.

2. Versicherungen

Entscheiden Sie für sich, inwieweit Sie eine Rechtsschutzversicherung für Ihre neugegründete Firma abschließen möchten. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung kann für Sie Sinn ergeben, sowie eine Versicherung, wenn Sie längere Zeit nicht arbeiten können und sie Verdienstentgang erfahren.

3. Selbstfürsorge

Kümmern Sie sich gut um sich in Ihrer Rolle als Coach/BeraterIn. Ihre eigene Psychohygiene sollte an erster Stelle stehen. Denn nur wenn es Ihnen gut geht, können Sie sich auch kompetent und professionell um Ihre KlientInnen kümmern. Suchen Sie sich eine/n SupervisorIn, die/der Sie auf Ihrem Weg immer wieder unterstützt und begleitet. Dies ist eine wertvolle Möglichkeit, um sich weiterzuentwickeln.

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, so können Sie sich jederzeit bei der MW-Akademie melden. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Manuela Weiss, MBA
Geschäftsführerin der MW-Akademie